Allgemeine Geschäftsbedingungen
ZAHT Mobility GmbH & Co. KG, Stolberger Straße 154, 52068 Aachen, Deutschland
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Widerrufsrecht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der ZAHT Mobility GmbH & Co. KG, Stolberger Straße 154, 52068 Aachen (nachfolgend: „ZAHT Mobility") und dem Vertragspartner (nachfolgend „Mieter").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsinhalt, wenn sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen oder ZAHT Mobility die Bedingungen des Mieters ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Fahrzeugen (nachfolgend: „Miete") und die Erbringung von hiermit zusammenhängenden Leistungen durch ZAHT Mobility an den Mieter.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht Mietern, die Verbraucher sind, kein Widerrufsrecht zu.
§ 2 Vertragsschluss
In der Präsentation und Bewerbung von Fahrzeugen über die ZAHT Mobility-Plattform oder Website liegt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Durch die Bestellung eines Mietfahrzeugs gibt der Mieter ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags über das gewählte Fahrzeug zu den angegebenen Konditionen ab.
ZAHT Mobility wird den Eingang der Bestellung per E-Mail bestätigen. In einer solchen Bestätigungsmail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung durch ZAHT Mobility, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs der Bestellung zugleich die Annahme des Angebots erklärt. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ZAHT Mobility die Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung des Mietfahrzeugs annimmt.
§ 3 Vertragsgemäße Nutzung und Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und insbesondere aufleuchtende Warnleuchten und Wartungsintervalle zu achten.
Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers sowie die für die Benutzung geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Beim Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen sind die Bedienungsanleitungen und Hinweise an der Ladesäule strikt zu befolgen. Die Verwendung nicht zertifizierter oder beschädigter Ladekabel ist untersagt. Sollte ZAHT Mobility vom Betreiber der Ladesäule wegen unsachgemäßer Verwendung in Anspruch genommen werden, wird ZAHT Mobility dies dem Mieter entsprechend weiterberechnen.
Das Fahrzeug darf zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Zweck verwendet werden und ist stets ordnungsgemäß zu verschließen sowie ausschließlich innerhalb der vertraglich vereinbarten Regionen zu nutzen.
Das Fahrzeug darf insbesondere nicht genutzt werden für: motorsportliche Zwecke oder Fahrsicherheitstrainings, gewerbliche Personen-, Güter- oder Tierbeförderung, journalistische oder publizistische Tätigkeit ohne vorherige Zustimmung, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an nicht nutzungsberechtigte Dritte, Begehung von Straftaten, Beförderung gefährlicher Stoffe, Betrieb unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln, Fahrten abseits befestigter Straßen, Fahrschulübungen sowie den Betrieb auf Flugplätzen außerhalb allgemein zugelassener Flächen.
Das Rauchen sowie das Verdampfen von Flüssigkeiten (E-Zigaretten) im Fahrzeug ist verboten. Tiere dürfen nur in geeigneten Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.
§ 4 Fahrer, Fahrzeugzustand, Abholung und Rückgabe
Das Fahrzeug darf nur von den in der Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern geführt werden. Nutzungsberechtigter Fahrer darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt ist und im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Nachweis der Fahrerlaubnis ist ZAHT Mobility gegenüber zu erbringen, auch über die Upload-Funktion auf der Plattform. Bei Erlöschen oder Verlust der Fahrerlaubnis ist die Benutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen und ZAHT Mobility unverzüglich zu benachrichtigen.
Maßgeblich für die Beurteilung des Fahrzeugzustands ist das Fahrzeug-Übergabe-Protokoll. Alle festgestellten Schäden sind bei Übergabe unverzüglich schriftlich zu melden. Das Fahrzeug ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben: innen und außen gereinigt, mit vollständigem Zubehör, korrekter Betankung bzw. dokumentiertem Ladezustand sowie korrektem Kilometerstand. Mehrkilometer werden gemäß Buchungsbestätigung berechnet; Minderkilometer werden nicht erstattet. Connected Services (z. B. Mercedes Me, BMW Connected Drive) sind vor Rückgabe vom Fahrzeug zu trennen.
Das Fahrzeug wird ausschließlich an den Mieter oder einen nutzungsberechtigten Fahrer mit gültigem Ausweisdokument und Fahrerlaubnis übergeben. Abholung am Fahrzeugstandort ist kostenfrei; Lieferung an einen Wunschort ist kostenpflichtig gemäß den Angaben auf der Plattform. Lieferungen auf Inseln werden nicht angeboten.
Zum Ende der Laufzeit ist ein verbindlicher Rückgabetermin mindestens zehn Werktage vorher zu vereinbaren. Bei Rückgabe wird ein gemeinsames Fahrzeug-Rückgabe-Protokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Bei höherer Gewalt ist ZAHT Mobility für die Dauer des Hindernisses von der Leistungspflicht befreit; kann ZAHT Mobility die Leistung nicht innerhalb von sechs Wochen erbringen, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
§ 5 Zulassung, Haftpflichtversicherung, Steuer
Das Fahrzeug ist auf Kosten und Namen von ZAHT Mobility zugelassen. Kfz-Steuer und GEZ-Gebühren trägt ZAHT Mobility. Es besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß PflVG mit einer maximalen Deckungssumme von 100 Mio. EUR bei Personen- und Sachschäden (max. 15 Mio. EUR je geschädigter Person), beschränkt auf Europa. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) des jeweiligen Versicherers.
§ 6 Wartung, Reparaturen, Bedienung und Fahrzeugwechsel
Kosten für sämtliche vertragsgemäß anfallenden Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden von ZAHT Mobility getragen. Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur nach vorheriger Zustimmung in Textform durch ZAHT Mobility in einer benannten Partnerwerkstatt unter Verwendung von Originalersatzteilen vorgenommen werden. Bei dringenden Notreparaturen ist eine Herstellerwerkstatt zulässig.
Fahrzeuge sind mit jahreszeitlich geeigneten Reifen ausgestattet: Sommer- bzw. Allwetterreifen vom 16.03. bis 15.11., Winterreifen vom 16.11. bis 15.03. Technische oder optische Veränderungen am Fahrzeug sind ohne schriftliche Zustimmung von ZAHT Mobility nicht gestattet. Hersteller-Rückrufaktionen sind unverzüglich durchführen zu lassen.
ZAHT Mobility behält sich das Recht vor, das Fahrzeug gegen ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug mit 30-tägiger Ankündigungsfrist auszutauschen. Der Austausch ist für den Mieter kostenfrei. Kann ZAHT Mobility kein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug anbieten und einigen sich die Parteien nicht auf ein alternatives Fahrzeug, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
§ 7 Verhalten im Schadenfall
Im Falle eines Unfalls oder Schadensereignisses ist ZAHT Mobility unverzüglich zu benachrichtigen. Innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall ist ein vollständig ausgefülltes Schadensberichtformular einzureichen; bei Versäumnis fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 35,00 EUR an.
Der Mieter hat die Möglichkeit, seine Haftung durch eine Haftungsreduzierung auf den vereinbarten Selbstbehalt zu begrenzen. Die Haftungsreduzierung entfällt bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie bei vorsätzlichen Vertragspflichtverletzungen. Entschädigungsleistungen Dritter für fahrzeugbezogene Schäden stehen ZAHT Mobility zu. Der Mieter ist nicht berechtigt, ZAHT Mobility zustehende Forderungen oder Rechte an Dritte abzutreten.
§ 8 Preise, Fälligkeit und Zahlung
Die Miete ist für die vereinbarte Mietdauer im Voraus fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Zahlungen sind ausschließlich bargeldlos über die auf der Plattform angegebenen Bezahldienste zu leisten. Bei vom Mieter zu vertretenden Rücklastschriften oder zurückgewiesenen Kreditkartenzahlungen fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr gemäß aktueller Preisliste an.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Die vereinbarte Laufzeit beginnt am Tag der Fahrzeugübergabe und endet mit Ablauf des letzten Buchungstages. Während der festen Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
Wichtige Kündigungsgründe für ZAHT Mobility umfassen unter anderem: vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeugs, Zahlungsverzug in Höhe mindestens einer Monatsmiete, unberechtigte Überlassung an Dritte, unrichtige Angaben bei Vertragsabschluss, wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, drohende Insolvenz oder Schuldenbereinigungsplan, Verlagerung des Wohn- oder Geschäftssitzes ins Ausland sowie Totalschaden oder unwirtschaftlicher Reparaturfall (über 5.000 EUR oder 15 % der UPE).
Setzt der Mieter den Gebrauch des Fahrzeugs nach Vertragsende fort, wird dadurch keine Fortsetzung des Mietvertrags bewirkt. § 545 BGB findet keine Anwendung.
§ 10 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen nach den allgemeinen Haftungsregeln, auch für nutzungsberechtigte Dritte. Kosten für Nutzungsgebühren (Maut, Vignetten), Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße trägt der Mieter vollumfänglich. Bei Ordnungswidrigkeiten ist der Mieter verpflichtet, ZAHT Mobility als Fahrzeughalter unverzüglich freizustellen. Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten fallen zusätzliche Kosten gemäß aktueller Preisliste an. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
§ 11 Haftung von ZAHT Mobility
ZAHT Mobility haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet ZAHT Mobility nur bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für bei Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassene Sachen übernimmt ZAHT Mobility keine Haftung.
§ 12 Abtretung, Aufrechnung
Der Mieter ist zur Abtretung seiner Rechte aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ZAHT Mobility nicht berechtigt. ZAHT Mobility kann Ansprüche gegen den Mieter ganz oder teilweise an Dritte abtreten. Eine Aufrechnung durch den Mieter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 13 Datenschutz
ZAHT Mobility speichert und verarbeitet Mieterdaten zur Vertragsbegründung und -durchführung im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Die Daten werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bis zu 11 Jahre nach Ende des Einzelvertrages gespeichert. Der Mieter ist verpflichtet, die Datenschutzinformationen an alle im Mietvertrag aufgeführten Fahrer weiterzugeben.
Im Fahrzeug gespeicherte Navigations- oder Gerätekopplungsdaten sind vor Rückgabe durch den Mieter selbst zu löschen (Zurücksetzen auf Werkseinstellungen). ZAHT Mobility ist zu einer solchen Löschung nicht verpflichtet. Auf Anfrage von Ermittlungsbehörden ist ZAHT Mobility berechtigt, entsprechende Daten weiterzugeben.
§ 14 Schlussbestimmungen
Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz von ZAHT Mobility.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
ZAHT Mobility ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der Europäischen Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Die Angebote von ZAHT Mobility richten sich an Personen bzw. Unternehmen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verlagerung des Wohn- oder Geschäftssitzes ins Ausland trägt der Mieter das Risiko einer eingeschränkten Fahrzeugnutzbarkeit.
ZAHT Mobility GmbH & Co. KG · Stolberger Straße 154, 52068 Aachen · Stand: Februar 2026